|
Centre d’Études Œcuméniques (Strasbourg) Institut für Ökumenische Forschung (Tübingen) Konfessionskundliches Institut (Bensheim) |
Die in Südwestdeutschland miteinander kooperierenden ökumenischen Institute melden sich mit diesen »Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft« zu Wort, um der drängenden ökumenischen Diskussion in der Frage einer gemeinsamen eucharistischen Praxis einen neuen Anstoß zu geben. Wir tun dies im Interesse der Menschen, die sich seit vielen Jahren ökumenisch engagieren und für die das gemeinsame Leben in ökumenisch verbundenen Partnerschaften, Projekten und Gemeinden selbstverständlich geworden ist. Als Institute nehmen wir vor allem die Fragen auf, die das ökumenische Leben von evangelischen und katholischen Christen betreffen, obwohl diese selbstverständlich auch für das Gespräch mit den anderen Christen und Kirchen von Bedeutung sind.
Es ist das Anliegen unserer Thesen, zu dokumentieren und zu begründen, daß eucharistische Gastfreundschaft im Sinne einer offenen Einladung an Christinnen und Christen anderer Konfession, an der Mahlgemeinschaft mit Christus teilzunehmen, trotz der noch bestehenden Unterschiede im theologischen Verständnis und in der Praxis der Kirchen möglich und in vielen Fällen sogar geboten ist. Christen und Christinnen, denen es aufgrund ihres schon gelebten ökumenischen Miteinanders ein geistliches Bedürfnis ist, mit Gläubigen anderer Kirchen Mahlgemeinschaft am Tisch des Herrn zu halten, darf diese offene Gastfreundschaft nicht verwehrt werden. Insbesondere ist hier an konfessionsverbindende Paare und Familien sowie Mitglieder ökumenischer Arbeitskreise und Gruppen zu denken, aber auch an Situationen, in denen Christen an Trauungen, Tauffeiern, Firm- und Konfirmationsgottesdiensten oder Beerdigungen in einer Kirche anderer Konfession teilnehmen.
Tatsächlich ist es gerade für ökumenisch aktive Christen weithin zur Selbstverständlichkeit geworden, die Einladung zum gemeinsamen Brotbrechen anzunehmen, wenn sie zu bestimmten Gelegenheiten am Gottesdienst der anderen Kirche teilnehmen. Seit über 25 Jahren warten viele Christen in unserem Kulturbereich mit zunehmender Ungeduld darauf, daß die Kirchen aus den ja weithin konsens- beziehungsweise konvergenzfähigen ökumenischen Abendmahlsgesprächen Konsequenzen ziehen und ihre abwehrende Praxis gegenüber dem Anliegen der offenen Teilnahme am Abendmahl beziehungsweise an der Eucharistie revidieren. Unsere Thesen machen deutlich: Die ökumenische Arbeit hat einen Stand erreicht, der nicht nur für einzelne Christen Konsequenzen hat. Sie ermöglicht, von einer reinen "Notstandsseelsorge" zu einer offiziellen Praxis eucharistischer Gastfreundschaft zu kommen. Da es keine hinreichenden theologischen Gründe mehr für eine Verweigerung gibt, plädieren wir für die Möglichkeit eucharistischer Gastfreundschaft als Normalfall im Leben von Menschen, die in intensiver ökumenischer Gemeinschaft miteinander leben. Die nachfolgenden Thesen fassen unsere Gründe für dieses Plädoyer zusammen.
THESE 1:
Nicht die Zulassung getaufter
Christen zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung ist
begründungsbedürftig.
Erläuterung:
Auch heute gehen alle Kirchen davon aus, daß volle Abendmahlsgemeinschaft
volle Kirchengemeinschaft voraussetzt. Vorläufige Formen der
Abendmahlsgemeinschaft haben sich erst seit Beginn der modernen ökumenischen
Bewegung Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt.
Bis zum Beginn der modernen ökumenischen Bewegung haben alle Kirchen nach
dem Prinzip, daß sich Kirchengemeinschaft in Abendmahlsgemeinschaft äußert,
nur die »geschlossene Kommunion« praktiziert und im Wesentlichen drei
Personengruppen von ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen: (1.) Ungetaufte, (2.)
durch Irrlehren Ausgeschlossene, (3.) durch Kirchenstrafen zeitweilig
Ausgeschlossene. Bis heute praktizieren die orthodoxen Kirchen und im
Grundsatz auch die römisch-katholische Kirche und einige Kirchen im
Protestantismus diese »geschlossene Kommunion«.
Die ökumenische Bewegung der Moderne hat durch das theologische Verständnis
einer »vorgegebenen Einheit in Christus« unter Christen verschiedener
Konfessionen die Einsicht wachsen lassen, daß ihre Kirchenspaltungen in
einem neuen Licht zu sehen sind. Deshalb ist auch die Frage der
Abendmahlsgemeinschaft differenziert zu betrachten und in gestufter Weise zu
handhaben.
THESE 2:
Die gelebte ökumenische
Gemeinschaft vor Ort und die fehlende Gemeinschaft im Abendmahl
widersprechen sich. Dies schwächt das den Kirchen aufgetragene Zeugnis und
läßt sie angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen unglaubwürdig
erscheinen.
Erläuterung:
Vielerorts ist inzwischen der Umgang von Christen miteinander über
Konfessionsgrenzen hinweg selbstverständlich geworden. Es gibt viele
evangelische und katholische Christen, die wichtige Bereiche ihres Lebens
miteinander teilen. Gemeinsam bezeugen und bewähren sie ihren Glauben, sei
es in konfessionsverschiedenen Ehen, die durch ihr kirchliches und
ökumenisches Leben zu konfessionsversöhnenden Ehen werden, sei es in
ökumenischen Gesprächs- und Arbeitsgruppen, sei es in missionarischem,
diakonischem, sozialem oder politischem Engagement. Für eine immer größer
werdende Zahl ist es unverständlich, daß sie als Christen über die Grenzen
ihrer Kirchen hinweg lebendige Gemeinschaft praktizieren und aus denselben
Quellen leben: Heilige Schrift und altkirchliche Glaubensbekenntnisse, Taufe
und Abendmahl, aber das Abendmahl als »Brot und Wein für das Leben« nur
innerhalb ihrer jeweiligen Konfessionskirche feiern können. Die
innerchristlichen ökumenischen Erfahrungen gewinnen zusätzlich an Brisanz,
weil die trennenden Unterschiede die Zeugenaufgabe der Kirche verletzen.
Sollen die Christen eins sein, »damit die Welt glaube« (Joh 17,21), so
verdunkelt ihre Uneinigkeit in Lehre und Leben ihre Glaubwürdigkeit in und
vor der Welt.
THESE 3:
In zahlreichen Ausnahmefällen
wird einzelnen schon heute Abendmahlsgemeinschaft gestattet.
Erläuterung:
Immer wieder wird unter Berufung auf die strenge Zusammengehörigkeit von
Abendmahls- und Kirchengemeinschaft nach römisch-katholischem Verständnis
die Möglichkeit der hier vorgeschlagenen Abendmahlsgemeinschaft bestritten.
Die folgenden Beispiele zeigen, daß diese Annahme nicht die ganze kirchliche
Wirklichkeit erfaßt S auch nicht die amtskirchlich-offizielle, die ebenso
Ausdruck »katholischer Vielfalt« sein kann.
Wenn aber gilt, daß Ausnahmen nicht im »theologiefreien« Raum schweben,
sondern theologisch begründbar sein müssen, verweisen die zahlreichen
offiziellen Ausnahmen von den kirchlichen Regelungen auf neue theologische
Denkwege. Sie eröffnen eine auf die kirchliche Wirklichkeit bezogene,
fundierte theologische Weiterarbeit.
THESE 4:
Die Taufe ist das Tor zur
Gemeinschaft der Kirche, dem Leib Christi, der im Abendmahl je neu
konstituiert wird.
Erläuterung:
Die Taufe auf den Namen des dreieinigen Gottes verbindet die Getauften mit
Christus und gliedert sie in den Leib Christi ein. Im Abendmahl wird der
Leib Christi »für euch gegeben«; durch die Teilhabe an ihm sind die Vielen
ein Leib (1 Kor 10,17). Darum ist es angemessen, die Taufe als Voraussetzung
für den Zugang zum Abendmahl zu verstehen. In der Taufe wie im Abendmahl
geht es um den Leib Christi, wenn auch in verschiedener Weise: in der Taufe
um das einmalige Eingefügtwerden in den Leib Christi, im Abendmahl darum,
daß der auferstandene Gekreuzigte durch seine Selbstgabe im Heiligen Geist
den Leib Christi immer wieder neu schafft, erhält und wachsen läßt.
THESE 5:
Jesus Christus lädt zum Abendmahl
ein. Er ist Geber und Gabe. Allein in seinem Namen und Auftrag spricht die
Kirche die Einladung aus. Dies kann nicht unterschiedslos geschehen, sondern
muß dem Willen Jesu Christi entsprechen.
Erläuterung:
Die Kirchen stimmen darin überein, daß Jesus Christus selbst als Geber
und Gabe zum Abendmahl/zur Eucharistie einlädt. In seinem Geiste versammeln
wir uns. Alles kirchliche Handeln S wie die Glaubensgemeinschaft die Feier
des Herrenmahles gestaltet, wer ihr in Christi Auftrag vorsteht, wie seine
Botschaft verkündigt und verständlich gemacht wird S hat seinen Sinn und
seine Berechtigung darin, der Selbstvergegenwärtigung Jesu Christi zu
dienen. Die Kirche steht nicht über dem eucharistischen Gastmahl, sondern in
seinem Dienst. Sie ›verfügt‹ nicht über das Herrenmahl. Vielmehr ist sie und
bleibt sie stets Empfangende, auch wenn sie es ist, die die Einladung zum
Tisch des Herrn in seinem Namen ausspricht. Damit trägt sie aber
gleichzeitig auch Verantwortung dafür, daß das eucharistische Gedächtnis
seiner Einsetzung gemäß gefeiert wird. Indem wir tun, was uns aufgetragen
ist, werden wir je neu zur Kirche zusammengerufen und zur Antwort
herausgerufen. Unsere Antwort ist Danksagung: Eucharistie.
Darum ist die Teilnahme an der Kommuniongemeinschaft keineswegs beliebig
oder folgenlos, sondern erfordert Glauben und die Bereitschaft, sich auch
gemeinsam mit der versammelten Gemeinde zu Jesus Christus zu bekennen und
ihr entsprechend zu leben. Dies hat schon die urchristlichen Gemeinden dazu
veranlaßt, die Gemeindeglieder vor einer »unwürdigen Kommunion« zu warnen
(vgl. 1 Kor 11,26–34). Die Warnung verstand sich freilich nicht als
Exkommunikation, sondern als ernste Mahnung, »sich selbst zu prüfen«, ehe
man »von dem Brot ißt und aus dem Kelch trinkt«. Weil es um die Gemeinschaft
des Leibes Christi geht, wurde die Taufe zur selbstverständlichen
Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl. Ebenso wurde es üblich, sich
mit anderen (Orts-)Kirchen der Gemeinsamkeit in Glaube und Praxis zu
vergewissern.
THESE 6:
Abendmahlsgemeinschaft reicht
weiter als Kirchengemeinschaft.
Erläuterung:
Die Kirche und ihre Einheit gründet im Handeln des dreieinigen Gottes durch
Wort und Sakrament. Dieses Handeln bewirkt das Einssein der Christen mit
Christus und untereinander zu allen Zeiten und an allen Orten.
Die Taufe gliedert in den Leib Christi ein und führt in die Gemeinschaft mit
der Kirche aller Zeiten und Orte (»universale Kirche«, »Kirche des
Glaubensbekenntnisses«, »Kirche Jesu Christi«); zugleich gliedert die Taufe
in eine konkrete, geschichtliche Kirche (»lokale Kirche«) ein.
Entsprechend wird in der Feier des Abendmahls/der Eucharistie nicht nur die
ortskirchliche Gemeinschaft, sondern auch die Gemeinschaft mit der
universalen, weltweiten Kirche bezeichnet und bewirkt. So ist die
Eucharistie Zeichen und Instrument der Einheit sowohl der lokalen wie der
universalen Kirche. Zwischen Abendmahlsgemeinschaft und Kirchengemeinschaft
besteht daher kein symmetrisches Verhältnis. Ohne die konkrete Gemeinschaft
einer Kirche gäbe es kein Abendmahl S aber ohne Gottes Handeln gäbe es weder
Abendmahl noch Kirche. So wie die universale Kirche weiter reicht als die
Grenzen einer lokalen Kirche, so reicht auch die Gemeinschaft, die durch
Gottes Handeln im Abendmahl der Kirchen bewirkt wird, weiter als die Grenzen
der Gemeinschaft, die sich in einer lokalen Kirche oder in einer
Gemeinschaft von lokalen Kirchen bildet.
THESE 7:
Kirche lebt als Gemeinschaft in
der Verkündigung, im Gottesdienst und im Dienst an der Welt.
Kirchengemeinschaft setzt diese Vollzüge und ein gemeinsames
Grundverständnis, nicht aber eine bestimmte geschichtliche Ausgestaltung
voraus.
Erläuterung:
Kirche ist nach dem Neuen Testament daran zu erkennen, daß Menschen
festhalten an der Lehre der Apostel und an der Gemeinschaft, am Brechen des
Brotes und an den Gebeten (Apg 4,42). Die damit gegebenen kirchlichen
Grundvollzüge bilden zugleich die Kriterien von Kirchengemeinschaft:
Gemeinsamkeit im Glaubenszeugnis (Martyria), im Gottesdienst (Leiturgia), im
sozialen Dienst (Diakonia) als Dimensionen der Gemeinschaft des Leibes
Christi (Koinonia) . Von diesen grundlegenden Vollzügen sind die jeweiligen
konfessionellen Ausgestaltungen zu unterscheiden, in denen legitime Vielfalt
möglich ist. Die Frage, welche Funktion dem ordinationsgebundenen Amt dabei
zukommt, stellt sich vor allem im Zusammenhang des Abendmahlsverständnisses.
These 7.1:
Gemeinsamkeit im Glauben:
Unterschiedliche Vorstellungen von der kirchlichen Bezeugung und der
verbindlichen Auslegung des gemeinsamen Glaubens an Jesus Christus als Heil
der Welt müssen nicht kirchentrennend sein.
Erläuterung:
Zwischen evangelischen und römisch-katholischen Christen besteht
»Übereinstimmung in zentralen Glaubenswahrheiten« . So ist für sie das in
den Evangelien bezeugte Leben und Wirken Jesu Christi der Grund ihres
Glaubens: Im Leiden, Sterben und Auferstehen Christi erkennen sie die
Wirklichkeit Gottes. Die Bibel als »Heilige Schrift« ist ihnen als Quelle
des Glaubens gemeinsam, ebenso das Vaterunser und die altkirchlichen
Glaubensbekenntnisse als Ausdruck des Glaubens der »einen, heiligen,
katholischen und apostolischen Kirche«. Diese Gemeinschaft im grundlegenden
Glauben wird von den Kirchen allerdings unterschiedlich akzentuiert. Die
Bezeugungsinstanzen des gemeinsamen Glaubens (Schrift, Tradition,
kirchliches Amt, Glaubenssinn des Gottesvolkes, Theologie) ordnen sie
unterschiedlich zu. Doch solche Differenzen müssen nicht kirchentrennend
sein, wenn zwischen unserer Auslegung des Glaubens und der
Selbstauslegungskraft des Wortes Gottes unterschieden wird und wenn die
trotz der Differenzen auffindbare Gemeinsamkeit im Glaubensverständnis zur
Sprache gebracht wird.
These 7.2:
Gemeinsamkeit im
Abendmahlsverständnis: Ökumenische Dialoge haben zu einer weitreichenden
Übereinstimmung in den traditionell kontroversen Themen im Verständnis des
Abendmahls geführt. Deshalb hindern weiter bestehende Unterschiede eine
gemeinsame Feier des Abendmahles nicht.
Erläuterung:
Verschiedene evangelisch-katholische Dialoge haben sich mit dem Verständnis
des Abendmahls beschäftigt. Sie waren und sind für die Möglichkeit einer
gemeinsamen Abendmahlsfeier unverzichtbar. Denn ohne hinreichende
Gemeinsamkeit im Abendmahlsglauben, kann man nicht in Wahrheit gemeinsam
Abendmahl feiern. Das wäre ein Selbstwiderspruch. Wenn das gemeinsame
Verständnis dafür fehlt, was gefeiert wird, würde die Gemeinsamkeit des
Feierns zugleich wieder aufgehoben. Tatsächlich hat der Dialog über das
Abendmahlsverständnis aber zu einem hohen Maß an Gemeinsamkeit geführt. In
ihrem Licht gesehen, schließen die noch bestehenden Unterschiede
eucharistische Gastfreundschaft nicht mehr aus.
These 7.3:
Gemeinsamkeit im Amtsverständnis:
Trotz weiter bestehender Gegensätze in der Amtsfrage ist heute eine
Annäherung im Grundsätzlichen erreicht, die eucharistische Gastfreundschaft
ermöglicht.
Erläuterung:
In der Amtsfrage hat sich bisher eine ökumenische Verständigung als
besonders schwierig erwiesen.
Die evangelische Seite unterscheidet so zwischen dem »Grund« (der
Selbstvergegenwärtigung des dreieinigen Gottes durch Wort und Sakrament) und
der »Gestalt« der Kirche (der Ordnung ihrer Dienste und Ämter), daß diese
Gestalt dem Grund entsprechen und dienen muß, daß es in diesem Rahmen aber
eine Variabilität von geschichtlichen Formen gibt, so daß nicht eine von
ihnen als Bedingung von Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft gelten kann. Für
die katholische Seite ist nicht nur das ordininationsgebundene Amt als
solches, sondern das in apostolischer Amtsnachfolge (Sukzession) stehende
Bischofsamt so unter der Leitung des Heiligen Geistes zustande gekommen, daß
es - als »wirksames Zeichen« und »Garant« apostolischer Treue - bleibend
normativ und konstitutiv für die Kirche ist.
Eine Annäherung im Grundsätzlichen erscheint möglich, wenn zwischen einem
materialen und einem formalen Verständnis der »apostolischen Sukzession«
unterschieden wird. Inhalt der apostolischen Sukzession ist die Weitergabe
des apostolischen Evangeliums. Das kirchliche Amt erscheint dabei als
Zeichen der Treue zur apostolischen Überlieferung und steht in deren Dienst.
Als Dienst an Wort und Sakrament gehört das ordinationsgebundene Amt auch
nach evangelischer Auffassung zum Sein der Kirche. Auf römisch-katholischer
Seite ist das Amt zwar eine eigene Größe, aber Wort und Sakrament dienend
zugeordnet.
These 7.4:
Gemeinsamkeit im Dienst an der Welt: Diakonie, Gemeinschaft und Abendmahl
bedingen sich gegenseitig.
Erläuterung:
Ökumenische Diakonie bedeutet mehr als interkonfessionelle Zusammenarbeit
kirchlicher Funktionäre. Es geht um das gemeinsame Leben und Handeln der
Christen und Gemeinden am Ort, in Deutschland, in Europa, in der Welt.
Wichtig dabei ist das Motiv für die Zusammenarbeit, durch das die
Gemeinschaft von Christen und Kirchen wächst und tragfähig bleibt: Es geht
um die glaubwürdige Verkündigung des Willens Gottes durch den versöhnenden
Dienst am Menschen. Orientierung und Beweggrund für diesen versöhnenden
Dienst ist für Christen und Kirchen die Versöhnung des Menschen mit Gott,
wie sie in Abendmahl und Eucharistie je neu geschieht. Das Zeugnis von der
Versöhnung in Abendmahl und Eucharistie gibt den Menschen somit nicht nur
etwas zu glauben, sondern alle Hände voll zu tun. Ein gegenseitiges
Gastrecht bei diesem Versöhnungszeugnis würde nicht schwächend, sondern
stärkend sein für mehr Gemeinschaft. Der Zusammenhang von Diakonie,
Gemeinschaft und Abendmahl/Eucharistie wurde bisher oft unterschätzt.
Aus dem, was wir dargelegt haben, ergeben sich unter anderem folgende Konsequenzen und Handlungsschritte für die Praxis:
Diese Situation läßt es als notwendig erscheinen, differenzierte Lösungen zu erarbeiten:
Ökumenisches Gebot der Stunde ist eine gemeinsame Umkehr und Besinnung, die es Menschen möglich macht, die Eucharistie als Zeichen der Gemeinschaft und Quelle des persönlichen spirituellen Lebens zu erfahren. Wir halten es theologisch jetzt für möglich und pastoral für geboten, eucharistische Gastfreundschaft zu praktizieren und dadurch auf dem Weg zur vollen Kirchengemeinschaft konsequent und mutig voranzuschreiten.
Das Centre d’Études Œcuméniques in Straßburg wurde 1965 vom Lutherischen Weltbund gegründet. Es steht als unabhängiges theologisches Forschungsinstitut im Dienste der lutherischen Kirchen und repräsentiert sie in ökumenischen Dialogen auf Weltebene. Das Institut organisiert Vorlesungen, internationale Konsultationen und wissenschaftliche Fachkolloquien sowie Ausbildungsseminare. Jährlich wird ein Sommerseminar für Studierende aus aller Welt angeboten. Eine umfangreiche ökumenische Fachbibliothek steht interessierten Forschern zur Verfügung.
Das Institut für Ökumenische Forschung ist eine sich selbst verwaltende Lehr- und Forschungseinrichtung innerhalb der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Es wurde 1963/64 von Hans Küng gegründet und wird seit 1996 von Bernd Jochen Hilberath geleitet. Die Lehrveranstaltungen des Instituts, dessen Schwerpunkt auf dem Gebiet der Forschung liegt, bilden eine Ergänzung zu den Lehrangeboten der beiden theologischen Fakultäten. Neben den Themen der ökumenischen Theologie im engeren Sinne widmet sich die Arbeit des Instituts der interdisziplinären Zusammenarbeit, sowohl innerhalb der Theologie wie auch mit anderen Wissenschaften.
Das Konfessionskundliche Institut in Bensheim an der Bergstraße besteht seit 1947. Träger des Instituts ist der Evangelische Bund e.V., ein konfessionskundliches und ökumenisches Arbeitswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die EKD fördert die Arbeit des Instituts. Es befaßt sich mit Lehre und Leben der katholischen, der ostkirchlich-orthodoxen und der protestantischen Kirchen sowie der Ökumenischen Bewegung in Geschichte und Gegenwart. Dies geschieht in Publikationen (Materialdienst, Bensheimer Hefte), durch Tagungsarbeit und Vortragstätigkeit.
Quelle: http://www.ekd.de/ki/aktuell/abm.html
|
Centre d’Études Œcuméniques (Straßburg), Institut für Ökumenische Forschung (Tübingen), Konfessionskundliche Institut (Bensheim):
Abendmahlsgemeinschaft ist möglich. 85 Seiten, Lembeck-Verlag, Frankfurt am Main 2003 |