Centre d’Études Œcuméniques (Strasbourg)

Institut für Ökumenische Forschung (Tübingen)

Konfessionskundliches Institut (Bensheim)


Abendmahlsgemeinschaft ist möglich
Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft

UNSER PLÄDOYER

Die in Südwestdeutschland miteinander kooperierenden ökumenischen Institute melden sich mit diesen »Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft« zu Wort, um der drängenden ökumenischen Diskussion in der Frage einer gemeinsamen eucharistischen Praxis einen neuen Anstoß zu geben. Wir tun dies im Interesse der Menschen, die sich seit vielen Jahren ökumenisch engagieren und für die das gemeinsame Leben in ökumenisch verbundenen Partnerschaften, Projekten und Gemeinden selbstverständlich geworden ist. Als Institute nehmen wir vor allem die Fragen auf, die das ökumenische Leben von evangelischen und katholischen Christen betreffen, obwohl diese selbstverständlich auch für das Gespräch mit den anderen Christen und Kirchen von Bedeutung sind.

Es ist das Anliegen unserer Thesen, zu dokumentieren und zu begründen, daß eucharistische Gastfreundschaft im Sinne einer offenen Einladung an Christinnen und Christen anderer Konfession, an der Mahlgemeinschaft mit Christus teilzunehmen, trotz der noch bestehenden Unterschiede im theologischen Verständnis und in der Praxis der Kirchen möglich und in vielen Fällen sogar geboten ist. Christen und Christinnen, denen es aufgrund ihres schon gelebten ökumenischen Miteinanders ein geistliches Bedürfnis ist, mit Gläubigen anderer Kirchen Mahlgemeinschaft am Tisch des Herrn zu halten, darf diese offene Gastfreundschaft nicht verwehrt werden. Insbesondere ist hier an konfessionsverbindende Paare und Familien sowie Mitglieder ökumenischer Arbeitskreise und Gruppen zu denken, aber auch an Situationen, in denen Christen an Trauungen, Tauffeiern, Firm- und Konfirmationsgottesdiensten oder Beerdigungen in einer Kirche anderer Konfession teilnehmen.

Tatsächlich ist es gerade für ökumenisch aktive Christen weithin zur Selbstverständlichkeit geworden, die Einladung zum gemeinsamen Brotbrechen anzunehmen, wenn sie zu bestimmten Gelegenheiten am Gottesdienst der anderen Kirche teilnehmen. Seit über 25 Jahren warten viele Christen in unserem Kulturbereich mit zunehmender Ungeduld darauf, daß die Kirchen aus den ja weithin konsens- beziehungsweise konvergenzfähigen ökumenischen Abendmahlsgesprächen Konsequenzen ziehen und ihre abwehrende Praxis gegenüber dem Anliegen der offenen Teilnahme am Abendmahl beziehungsweise an der Eucharistie revidieren. Unsere Thesen machen deutlich: Die ökumenische Arbeit hat einen Stand erreicht, der nicht nur für einzelne Christen Konsequenzen hat. Sie ermöglicht, von einer reinen "Notstandsseelsorge" zu einer offiziellen Praxis eucharistischer Gastfreundschaft zu kommen. Da es keine hinreichenden theologischen Gründe mehr für eine Verweigerung gibt, plädieren wir für die Möglichkeit eucharistischer Gastfreundschaft als Normalfall im Leben von Menschen, die in intensiver ökumenischer Gemeinschaft miteinander leben. Die nachfolgenden Thesen fassen unsere Gründe für dieses Plädoyer zusammen.

DIE THESEN

THESE 1:
Nicht die Zulassung getaufter Christen zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung ist begründungsbedürftig.

Erläuterung:
Auch heute gehen alle Kirchen davon aus, daß volle Abendmahlsgemeinschaft volle Kirchengemeinschaft voraussetzt. Vorläufige Formen der Abendmahlsgemeinschaft haben sich erst seit Beginn der modernen ökumenischen Bewegung Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt.
Bis zum Beginn der modernen ökumenischen Bewegung haben alle Kirchen nach dem Prinzip, daß sich Kirchengemeinschaft in Abendmahlsgemeinschaft äußert, nur die »geschlossene Kommunion« praktiziert und im Wesentlichen drei Personengruppen von ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen: (1.) Ungetaufte, (2.) durch Irrlehren Ausgeschlossene, (3.) durch Kirchenstrafen zeitweilig Ausgeschlossene. Bis heute praktizieren die orthodoxen Kirchen und im Grundsatz auch die römisch-katholische Kirche und einige Kirchen im Protestantismus diese »geschlossene Kommunion«.
Die ökumenische Bewegung der Moderne hat durch das theologische Verständnis einer »vorgegebenen Einheit in Christus« unter Christen verschiedener Konfessionen die Einsicht wachsen lassen, daß ihre Kirchenspaltungen in einem neuen Licht zu sehen sind. Deshalb ist auch die Frage der Abendmahlsgemeinschaft differenziert zu betrachten und in gestufter Weise zu handhaben.

THESE 2:
Die gelebte ökumenische Gemeinschaft vor Ort und die fehlende Gemeinschaft im Abendmahl widersprechen sich. Dies schwächt das den Kirchen aufgetragene Zeugnis und läßt sie angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen unglaubwürdig erscheinen.

Erläuterung:
Vielerorts ist inzwischen der Umgang von Christen miteinander über Konfessionsgrenzen hinweg selbstverständlich geworden. Es gibt viele evangelische und katholische Christen, die wichtige Bereiche ihres Lebens miteinander teilen. Gemeinsam bezeugen und bewähren sie ihren Glauben, sei es in konfessionsverschiedenen Ehen, die durch ihr kirchliches und ökumenisches Leben zu konfessionsversöhnenden Ehen werden, sei es in ökumenischen Gesprächs- und Arbeitsgruppen, sei es in missionarischem, diakonischem, sozialem oder politischem Engagement. Für eine immer größer werdende Zahl ist es unverständlich, daß sie als Christen über die Grenzen ihrer Kirchen hinweg lebendige Gemeinschaft praktizieren und aus denselben Quellen leben: Heilige Schrift und altkirchliche Glaubensbekenntnisse, Taufe und Abendmahl, aber das Abendmahl als »Brot und Wein für das Leben« nur innerhalb ihrer jeweiligen Konfessionskirche feiern können. Die innerchristlichen ökumenischen Erfahrungen gewinnen zusätzlich an Brisanz, weil die trennenden Unterschiede die Zeugenaufgabe der Kirche verletzen. Sollen die Christen eins sein, »damit die Welt glaube« (Joh 17,21), so verdunkelt ihre Uneinigkeit in Lehre und Leben ihre Glaubwürdigkeit in und vor der Welt.

THESE 3:
In zahlreichen Ausnahmefällen wird einzelnen schon heute Abendmahlsgemeinschaft gestattet.

Erläuterung:
Immer wieder wird unter Berufung auf die strenge Zusammengehörigkeit von Abendmahls- und Kirchengemeinschaft nach römisch-katholischem Verständnis die Möglichkeit der hier vorgeschlagenen Abendmahlsgemeinschaft bestritten. Die folgenden Beispiele zeigen, daß diese Annahme nicht die ganze kirchliche Wirklichkeit erfaßt S auch nicht die amtskirchlich-offizielle, die ebenso Ausdruck »katholischer Vielfalt« sein kann.
Wenn aber gilt, daß Ausnahmen nicht im »theologiefreien« Raum schweben, sondern theologisch begründbar sein müssen, verweisen die zahlreichen offiziellen Ausnahmen von den kirchlichen Regelungen auf neue theologische Denkwege. Sie eröffnen eine auf die kirchliche Wirklichkeit bezogene, fundierte theologische Weiterarbeit.

THESE 4:
Die Taufe ist das Tor zur Gemeinschaft der Kirche, dem Leib Christi, der im Abendmahl je neu konstituiert wird.

Erläuterung:
Die Taufe auf den Namen des dreieinigen Gottes verbindet die Getauften mit Christus und gliedert sie in den Leib Christi ein. Im Abendmahl wird der Leib Christi »für euch gegeben«; durch die Teilhabe an ihm sind die Vielen ein Leib (1 Kor 10,17). Darum ist es angemessen, die Taufe als Voraussetzung für den Zugang zum Abendmahl zu verstehen. In der Taufe wie im Abendmahl geht es um den Leib Christi, wenn auch in verschiedener Weise: in der Taufe um das einmalige Eingefügtwerden in den Leib Christi, im Abendmahl darum, daß der auferstandene Gekreuzigte durch seine Selbstgabe im Heiligen Geist den Leib Christi immer wieder neu schafft, erhält und wachsen läßt.

THESE 5:
Jesus Christus lädt zum Abendmahl ein. Er ist Geber und Gabe. Allein in seinem Namen und Auftrag spricht die Kirche die Einladung aus. Dies kann nicht unterschiedslos geschehen, sondern muß dem Willen Jesu Christi entsprechen.

Erläuterung:
Die Kirchen stimmen darin überein, daß Jesus Christus selbst als Geber und Gabe zum Abendmahl/zur Eucharistie einlädt. In seinem Geiste versammeln wir uns. Alles kirchliche Handeln S wie die Glaubensgemeinschaft die Feier des Herrenmahles gestaltet, wer ihr in Christi Auftrag vorsteht, wie seine Botschaft verkündigt und verständlich gemacht wird S hat seinen Sinn und seine Berechtigung darin, der Selbstvergegenwärtigung Jesu Christi zu dienen. Die Kirche steht nicht über dem eucharistischen Gastmahl, sondern in seinem Dienst. Sie ›verfügt‹ nicht über das Herrenmahl. Vielmehr ist sie und bleibt sie stets Empfangende, auch wenn sie es ist, die die Einladung zum Tisch des Herrn in seinem Namen ausspricht. Damit trägt sie aber gleichzeitig auch Verantwortung dafür, daß das eucharistische Gedächtnis seiner Einsetzung gemäß gefeiert wird. Indem wir tun, was uns aufgetragen ist, werden wir je neu zur Kirche zusammengerufen und zur Antwort herausgerufen. Unsere Antwort ist Danksagung: Eucharistie.
Darum ist die Teilnahme an der Kommuniongemeinschaft keineswegs beliebig oder folgenlos, sondern erfordert Glauben und die Bereitschaft, sich auch gemeinsam mit der versammelten Gemeinde zu Jesus Christus zu bekennen und ihr entsprechend zu leben. Dies hat schon die urchristlichen Gemeinden dazu veranlaßt, die Gemeindeglieder vor einer »unwürdigen Kommunion« zu warnen (vgl. 1 Kor 11,26–34). Die Warnung verstand sich freilich nicht als Exkommunikation, sondern als ernste Mahnung, »sich selbst zu prüfen«, ehe man »von dem Brot ißt und aus dem Kelch trinkt«. Weil es um die Gemeinschaft des Leibes Christi geht, wurde die Taufe zur selbstverständlichen Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl. Ebenso wurde es üblich, sich mit anderen (Orts-)Kirchen der Gemeinsamkeit in Glaube und Praxis zu vergewissern.

THESE 6:
Abendmahlsgemeinschaft reicht weiter als Kirchengemeinschaft.

Erläuterung:
Die Kirche und ihre Einheit gründet im Handeln des dreieinigen Gottes durch Wort und Sakrament. Dieses Handeln bewirkt das Einssein der Christen mit Christus und untereinander zu allen Zeiten und an allen Orten.
Die Taufe gliedert in den Leib Christi ein und führt in die Gemeinschaft mit der Kirche aller Zeiten und Orte (»universale Kirche«, »Kirche des Glaubensbekenntnisses«, »Kirche Jesu Christi«); zugleich gliedert die Taufe in eine konkrete, geschichtliche Kirche (»lokale Kirche«) ein.
Entsprechend wird in der Feier des Abendmahls/der Eucharistie nicht nur die ortskirchliche Gemeinschaft, sondern auch die Gemeinschaft mit der universalen, weltweiten Kirche bezeichnet und bewirkt. So ist die Eucharistie Zeichen und Instrument der Einheit sowohl der lokalen wie der universalen Kirche. Zwischen Abendmahlsgemeinschaft und Kirchengemeinschaft besteht daher kein symmetrisches Verhältnis. Ohne die konkrete Gemeinschaft einer Kirche gäbe es kein Abendmahl S aber ohne Gottes Handeln gäbe es weder Abendmahl noch Kirche. So wie die universale Kirche weiter reicht als die Grenzen einer lokalen Kirche, so reicht auch die Gemeinschaft, die durch Gottes Handeln im Abendmahl der Kirchen bewirkt wird, weiter als die Grenzen der Gemeinschaft, die sich in einer lokalen Kirche oder in einer Gemeinschaft von lokalen Kirchen bildet.

THESE 7:
Kirche lebt als Gemeinschaft in der Verkündigung, im Gottesdienst und im Dienst an der Welt. Kirchengemeinschaft setzt diese Vollzüge und ein gemeinsames Grundverständnis, nicht aber eine bestimmte geschichtliche Ausgestaltung voraus.

Erläuterung:
Kirche ist nach dem Neuen Testament daran zu erkennen, daß Menschen festhalten an der Lehre der Apostel und an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten (Apg 4,42). Die damit gegebenen kirchlichen Grundvollzüge bilden zugleich die Kriterien von Kirchengemeinschaft: Gemeinsamkeit im Glaubenszeugnis (Martyria), im Gottesdienst (Leiturgia), im sozialen Dienst (Diakonia) als Dimensionen der Gemeinschaft des Leibes Christi (Koinonia) . Von diesen grundlegenden Vollzügen sind die jeweiligen konfessionellen Ausgestaltungen zu unterscheiden, in denen legitime Vielfalt möglich ist. Die Frage, welche Funktion dem ordinationsgebundenen Amt dabei zukommt, stellt sich vor allem im Zusammenhang des Abendmahlsverständnisses.

These 7.1:
Gemeinsamkeit im Glauben: Unterschiedliche Vorstellungen von der kirchlichen Bezeugung und der verbindlichen Auslegung des gemeinsamen Glaubens an Jesus Christus als Heil der Welt müssen nicht kirchentrennend sein.

Erläuterung:
Zwischen evangelischen und römisch-katholischen Christen besteht »Übereinstimmung in zentralen Glaubenswahrheiten« . So ist für sie das in den Evangelien bezeugte Leben und Wirken Jesu Christi der Grund ihres Glaubens: Im Leiden, Sterben und Auferstehen Christi erkennen sie die Wirklichkeit Gottes. Die Bibel als »Heilige Schrift« ist ihnen als Quelle des Glaubens gemeinsam, ebenso das Vaterunser und die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse als Ausdruck des Glaubens der »einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche«. Diese Gemeinschaft im grundlegenden Glauben wird von den Kirchen allerdings unterschiedlich akzentuiert. Die Bezeugungsinstanzen des gemeinsamen Glaubens (Schrift, Tradition, kirchliches Amt, Glaubenssinn des Gottesvolkes, Theologie) ordnen sie unterschiedlich zu. Doch solche Differenzen müssen nicht kirchentrennend sein, wenn zwischen unserer Auslegung des Glaubens und der Selbstauslegungskraft des Wortes Gottes unterschieden wird und wenn die trotz der Differenzen auffindbare Gemeinsamkeit im Glaubensverständnis zur Sprache gebracht wird.

These 7.2:
Gemeinsamkeit im Abendmahlsverständnis: Ökumenische Dialoge haben zu einer weitreichenden Übereinstimmung in den traditionell kontroversen Themen im Verständnis des Abendmahls geführt. Deshalb hindern weiter bestehende Unterschiede eine gemeinsame Feier des Abendmahles nicht.

Erläuterung:
Verschiedene evangelisch-katholische Dialoge haben sich mit dem Verständnis des Abendmahls beschäftigt. Sie waren und sind für die Möglichkeit einer gemeinsamen Abendmahlsfeier unverzichtbar. Denn ohne hinreichende Gemeinsamkeit im Abendmahlsglauben, kann man nicht in Wahrheit gemeinsam Abendmahl feiern. Das wäre ein Selbstwiderspruch. Wenn das gemeinsame Verständnis dafür fehlt, was gefeiert wird, würde die Gemeinsamkeit des Feierns zugleich wieder aufgehoben. Tatsächlich hat der Dialog über das Abendmahlsverständnis aber zu einem hohen Maß an Gemeinsamkeit geführt. In ihrem Licht gesehen, schließen die noch bestehenden Unterschiede eucharistische Gastfreundschaft nicht mehr aus.

These 7.3:
Gemeinsamkeit im Amtsverständnis: Trotz weiter bestehender Gegensätze in der Amtsfrage ist heute eine Annäherung im Grundsätzlichen erreicht, die eucharistische Gastfreundschaft ermöglicht.

Erläuterung:
In der Amtsfrage hat sich bisher eine ökumenische Verständigung als besonders schwierig erwiesen.
Die evangelische Seite unterscheidet so zwischen dem »Grund« (der Selbstvergegenwärtigung des dreieinigen Gottes durch Wort und Sakrament) und der »Gestalt« der Kirche (der Ordnung ihrer Dienste und Ämter), daß diese Gestalt dem Grund entsprechen und dienen muß, daß es in diesem Rahmen aber eine Variabilität von geschichtlichen Formen gibt, so daß nicht eine von ihnen als Bedingung von Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft gelten kann. Für die katholische Seite ist nicht nur das ordininationsgebundene Amt als solches, sondern das in apostolischer Amtsnachfolge (Sukzession) stehende Bischofsamt so unter der Leitung des Heiligen Geistes zustande gekommen, daß es - als »wirksames Zeichen« und »Garant« apostolischer Treue - bleibend normativ und konstitutiv für die Kirche ist.
Eine Annäherung im Grundsätzlichen erscheint möglich, wenn zwischen einem materialen und einem formalen Verständnis der »apostolischen Sukzession« unterschieden wird. Inhalt der apostolischen Sukzession ist die Weitergabe des apostolischen Evangeliums. Das kirchliche Amt erscheint dabei als Zeichen der Treue zur apostolischen Überlieferung und steht in deren Dienst. Als Dienst an Wort und Sakrament gehört das ordinationsgebundene Amt auch nach evangelischer Auffassung zum Sein der Kirche. Auf römisch-katholischer Seite ist das Amt zwar eine eigene Größe, aber Wort und Sakrament dienend zugeordnet.

These 7.4:
Gemeinsamkeit im Dienst an der Welt: Diakonie, Gemeinschaft und Abendmahl bedingen sich gegenseitig.

Erläuterung:
Ökumenische Diakonie bedeutet mehr als interkonfessionelle Zusammenarbeit kirchlicher Funktionäre. Es geht um das gemeinsame Leben und Handeln der Christen und Gemeinden am Ort, in Deutschland, in Europa, in der Welt. Wichtig dabei ist das Motiv für die Zusammenarbeit, durch das die Gemeinschaft von Christen und Kirchen wächst und tragfähig bleibt: Es geht um die glaubwürdige Verkündigung des Willens Gottes durch den versöhnenden Dienst am Menschen. Orientierung und Beweggrund für diesen versöhnenden Dienst ist für Christen und Kirchen die Versöhnung des Menschen mit Gott, wie sie in Abendmahl und Eucharistie je neu geschieht. Das Zeugnis von der Versöhnung in Abendmahl und Eucharistie gibt den Menschen somit nicht nur etwas zu glauben, sondern alle Hände voll zu tun. Ein gegenseitiges Gastrecht bei diesem Versöhnungszeugnis würde nicht schwächend, sondern stärkend sein für mehr Gemeinschaft. Der Zusammenhang von Diakonie, Gemeinschaft und Abendmahl/Eucharistie wurde bisher oft unterschätzt.

KONSEQUENZEN

Aus dem, was wir dargelegt haben, ergeben sich unter anderem folgende Konsequenzen und Handlungsschritte für die Praxis:

  1. Die Gewährung eucharistischer Gastfreundschaft findet eine ausreichende theologische Basis in den bereits vorliegenden Ergebnissen der ökumenischen Dialogkommissionen. Wir rufen die Kirchen auf, die Ergebnisse endlich zu rezipieren und in die Praxis umzusetzen.
  2. Eucharistische Gastfreundschaft ist möglich, ohne daß zuvor eine vollständige Übereinstimmung im Eucharistie- sowie Amts- und Kirchenverständnis erreicht sein muß.
  3. Die ökumenischen Dialoge zum Abendmahl sind eine Herausforderung, Theologie und Spiritualität des Abendmahls in den verschiedenen Kirchen auf Jesus Christus hin zu vertiefen und darin eine größere Gemeinsamkeit zu entdecken und zu praktizieren. Das hat Konsequenzen für die Gestaltung des Abendmahls (Texte, Lieder, Symbole) wie für den praktischen Umgang mit der Eucharistie (Aufbewahrung der Mahlgaben, Laienkelch).
  4. Die Botschaft des Abendmahles soll in Verkündigung und Praxis so vermittelt werden, daß Menschen von heute sie verstehen und als für ihr Leben relevant erfahren.
  5. Wo Gemeinschaft möglich ist, soll Gemeinschaft auch praktiziert werden. Unterschiede müssen nicht trennen, sie können vielmehr bereichern, zumal keine Kirche für sich die Fülle der Katholizität zum Ausdruck bringen kann.
  6. Für den Empfang des Abendmahls/der Eucharistie in der gastgebenden Kirche sollen nicht andere Bedingungen gestellt werden, als sie für die Angehörigen der eigenen Kirche gelten.
  7. Während für viele Menschen, die auf dem ökumenischen Weg vorangehen, quer durch die Kirchen die Teilnahme am Abendmahl beziehungsweise der Eucharistie in der anderen Kirche ein großes geistliches Bedürfnis ist, haben andere noch mit ökumenischen Gottesdiensten Mühe, zumal wenn sie nicht in ihrer eigenen Kirche stattfinden.

Diese Situation läßt es als notwendig erscheinen, differenzierte Lösungen zu erarbeiten:

Ökumenisches Gebot der Stunde ist eine gemeinsame Umkehr und Besinnung, die es Menschen möglich macht, die Eucharistie als Zeichen der Gemeinschaft und Quelle des persönlichen spirituellen Lebens zu erfahren. Wir halten es theologisch jetzt für möglich und pastoral für geboten, eucharistische Gastfreundschaft zu praktizieren und dadurch auf dem Weg zur vollen Kirchengemeinschaft konsequent und mutig voranzuschreiten.

DIE AUTOREN

Das Centre d’Études Œcuméniques in Straßburg wurde 1965 vom Lutherischen Weltbund gegründet. Es steht als unabhängiges theologisches Forschungsinstitut im Dienste der lutherischen Kirchen und repräsentiert sie in ökumenischen Dialogen auf Weltebene. Das Institut organisiert Vorlesungen, internationale Konsultationen und wissenschaftliche Fachkolloquien sowie Ausbildungsseminare. Jährlich wird ein Sommerseminar für Studierende aus aller Welt angeboten. Eine umfangreiche ökumenische Fachbibliothek steht interessierten Forschern zur Verfügung.

Das Institut für Ökumenische Forschung ist eine sich selbst verwaltende Lehr- und Forschungseinrichtung innerhalb der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Es wurde 1963/64 von Hans Küng gegründet und wird seit 1996 von Bernd Jochen Hilberath geleitet. Die Lehrveranstaltungen des Instituts, dessen Schwerpunkt auf dem Gebiet der Forschung liegt, bilden eine Ergänzung zu den Lehrangeboten der beiden theologischen Fakultäten. Neben den Themen der ökumenischen Theologie im engeren Sinne widmet sich die Arbeit des Instituts der interdisziplinären Zusammenarbeit, sowohl innerhalb der Theologie wie auch mit anderen Wissenschaften.

Das Konfessionskundliche Institut in Bensheim an der Bergstraße besteht seit 1947. Träger des Instituts ist der Evangelische Bund e.V., ein konfessionskundliches und ökumenisches Arbeitswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die EKD fördert die Arbeit des Instituts. Es befaßt sich mit Lehre und Leben der katholischen, der ostkirchlich-orthodoxen und der protestantischen Kirchen sowie der Ökumenischen Bewegung in Geschichte und Gegenwart. Dies geschieht in Publikationen (Materialdienst, Bensheimer Hefte), durch Tagungsarbeit und Vortragstätigkeit.

Quelle: http://www.ekd.de/ki/aktuell/abm.html


Centre d’Études Œcuméniques (Straßburg),
Institut für Ökumenische Forschung
(Tübingen),
Konfessionskundliche Institut (Bensheim):

Abendmahlsgemeinschaft ist möglich.
Thesen zur Eucharistischen Gastfreundschaft

85 Seiten, Lembeck-Verlag, Frankfurt am Main 2003

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