IKvu zum Vergleich zwischen Patrick Dehm und dem Bistum Limburg
IKvu zum Vergleich zwischen Patrick Dehm und Bistum Limburg: Ein politisches Verfahren mit Beispielcharakter.
Bonn, den 15.10.2012
Im Verfahren der doppelten fristlosen Kündigung von Patrick Dehm, Leiter des „Hauses der Begegnung“ in Frankfurt am Main, durch das Bistum Limburg stimmten nun beide Seiten einem Vergleich zu.
Das ganze Verfahren ist ein weiteres skandalöses Beispiel dafür, wie die Leitung dieses Bistums auch vor unsauberen Methoden nicht zurückschreckt, um eine Trendwende in Richtung eines römischen Traditionalismus zu forcieren, unter Mißachtung gewachsener pastoraler Traditionen und Strukturen.
Respektlosigkeit gegenüber einem in der Bildungsarbeit profilierten und bundesweit geachteten Mitarbeiter und arbeitsrechtliche Tricksereien ergeben hier das Bild eines im Kern politisch motivierten Verfahrens:
Patrick Dehm arbeitet seit 23 Jahren beim Bistum Limburg, seit 11 Jahren ist er Leiter des Frankfurter „Hauses der Begegnung“, außerdem seit 16 Jahren Vorsitzender des Arbeitskreises „Kirchenmusik und Jugendseelsorge“ im Bistum Limburg, dessen Arbeit als Schrittmacher des Neuen Geistlichen Lieds bundesweit und über Deutschland hinaus große Anerkennung genießt.
Dieses auch ökumenisch profilierte Wirken steht in deutlichem Gegensatz zu dem traditionalistischen Kurs, den Bischof Tebartz-van Elst in den vier Jahren seiner Amtszeit verfolgt – unter bewußter Mißachtung der das besondere Profil dieses Bistums prägenden synodalen Gremien.
Das Vorgehen gegen Patrick Dehm folgt einem Muster, das auch in anderen Bistümern gegen mißliebige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet wird: Auf eine offensichtlich haltlose Kündigung folgt in einem Vergleichsverfahren die Zurücknahme der Kündigung sowie das Angebot einer nicht zumutbaren alternativen Arbeitsstelle oder letztlich eine Abfindung. Damit ist das Ziel erreicht, die betreffende Person aus einer bestimmten Position zu verdrängen – koste es, was es wolle.
Es stellt sich jetzt nicht nur die Frage, wie ähnliche Verletzungen der Rechte kirchlicher MitarbeiterInnen im Bistum in Zukunft verhindert werden können. Die synodalen Gremien sind dadurch offen herausgefordert, in die einseitige Umgestaltung des Bistums durch die Bistumsleitung effektiv einzugreifen.
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